Hygienemanagement in der Arzt-/Zahnarztpraxis
Ein gezieltes Hygienemanagement hat in Arzt/Zahnarztpraxen, Kliniken und anderen med. Einrichtungen einen hohen Stellenwert. Hygienemaßnahmen nach Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI), den Hygienevorgaben der Bundesländer sowie des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sollten umgesetzt werden. Diese Umsetzungen werden von Institutionen (Gesundheitsämter, der Berufsgenossenschaft, dem Landesamt und der kassenärztlichen Vereinigung) überprüft.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Trinkwasser
Im Infektionsschutzgesetz § 23 Absatz 3 heißt es: „Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um […] die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:
- Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Dialyseeinrichtungen
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Tageskliniken
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen"
Eine Übertragung von Krankheitserregern kann durch z.B. Trinken, direkten Kontakt mit Wasser beim Waschen und Duschen, beim Zubereiten von Speisen sowie beim Ansetzen von Desinfektionslösungen erfolgen.
Abklatschuntersuchungen
Die Übertragung von Infektionserregern findet durch direkten Kontakt mit dem Patienten sowie über Aerosol- oder Tröpfcheninfektion statt. Um den Erfolg ihrer Hygienemaßnahmen innerhalb der Praxis zu überprüfen, sollten Umgebungsuntersuchungen der Einrichtungen und Geräte mittels Abklatsch-Platten oder Abstrichen durchgeführt werden. Zur Sicherung ihres Hygiene- Qualitätsmanagements empfiehlt sich ein Untersuchungsintervall von einmal jährlich bzw. bei Bedarf.
Überprüfung von Sterilisatoren mittels Bioindikatoren
Nicht nur Validierung und Wartung nach § 4 der MPVBetreibV ist eine regelmäßige Notwendigkeit zur Überprüfung der Sterilisatoren, auch die Prüfung der Wirksamkeit mittels Bioindikatoren (½ jährlich bzw. alle 400 Chargen), trägt zur Qualitätssicherung bei.
Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung flexibler Endoskope
Gemäß Anlage 8 der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Ergebnisqualität der Aufbereitung mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Folgende Proben sind zu entnehmen:
- Abstrichproben (schwer zugängliche Stellen, distalen Enden)
- Flüssigkeitsproben (Durchspülproben)
- Wasserproben (Optikspülflasche)
Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG)
Für die Aufbereitung von Medizinprodukten sollten aufgrund der Reproduzierbarkeit, sowie Validierung der Abläufe, bevorzugt maschinelle Prozesse angewendet werden. Um die Qualität ihrer Medizinprodukteaufbereitung zu sichern, sollte eine jährliche Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionsgeräten mittels Bioindikatoren erfolgen.
Überprüfung von Waschmaschinen mittels Bioindikatoren
Bei der Aufbereitung von Praxiskleidung/-wäsche muss die Leistung Ihrer Waschmaschine sichergestellt werden. Diese Überprüfung erfolgt mittels Bioindikatoren einmal jährlich.
Ihre Ansprechpartnerin rund um Hygiene in der Arztpraxis